Hier habe ich das Pflegeheim überschätzt und selber geschlafen. Und das, obwohl ich es doch hätte wissen müssen!
Die Dokumentation war nicht ordnungsgemäß geführt und die anfänglichen Wirren meiner Mutter wie auch deren Stürze waren nicht dokumentiert. Dabei hätte ich als offizieller Betreuer Einsicht in die Unterlagen nehmen können und auf Aufnahme diverser Vorfälle bestehen können. Aber nein, naiv wie ich war bin ich davon ausgegangen, dass die Pflegeinrichtung ja selber finanziell von einer Einstufung einen Nutzen hat und somit diese erzielt. Als es dann zum Besuch des MDK kam war der Hilfebedarf – resultierend aus der Dokumentation – so gering, dass es nicht zu einer Einstufung in die Pflegestufe genügte.
Zwar war ich – im Gegensatz zum Pflegepersonal! – beim Besuch des MDK anwesend und konnte auf diverse Dinge hinweisen, aber wenn die Dokumentation nicht stimmt, dann kann auch die Einstufung nicht erfolgen.
Hier hat sich die Pflegeeinrichtung selber benachteiligt wie auch meine Mutter. Hätte meine Mutter Pflegestufe 1 (die zum damaligen Zeitpunkt kein Problem gewesen wäre) erhalten, so wäre mein Eigentanteil bzw. der meiner Mutter geringer gewesen und die Einnahmen des Pflegeheimes höher.
Ein Einspruch wäre ohne Erfolg gewesen! Für die Pflegestufe 1 wäre ein Aufwand von 45 Minuten erforderlich gewesen, erreicht wurden nur 29 Minuten.
Einen neuen Versuch kann ich eventuell später starten, wenn meine Mutter dann bei mir ist und zusammen mit dem ambulanten Pflegedienst versorgt wird. Dann nämlich wird eine saubere Pflegedokumentation geführt, die erst dann eine Beantragung zur Pflegestufe mit sich bringt, wenn die erforderliche Zeit für den Pflegeauwand bzw. die hauswirtschaftlichen Hilfen gegeben sind.
Fachbücher zum Erhalt einer Pflegestufe gibt es hier.