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Trotz Generalvollmacht kein Onlinebanking

Traurig aber wahr! Somit ein Thema, welches unbedingt vor dem Eintritt eines Pflegefalls geregelt werden muss. Dennoch: manch ein Oldie möchte die Kontrolle über sein mühsam erspartes Geld nicht abgeben….

Die Banken können Onlinebanking nur realisieren, wenn die eigenen Vordrucke und Formulare eingesetzt werden können. Dieses bedeutet, der Vollmachtgebende muss im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte und „reisefähig“ sein um die Bank aufzusuchen.

Die Bank meiner Mutter, bei der sogar ich ein kleines Konto habe, behauptet an der Antragsbearbeitung zu sein, wobei ich jedoch seit vier Wochen warte, dass ich die Rechnungen meiner Mutter über das OnlineBanking tätigen kann.

Ich kann also mit meiner Generalvollmacht Imobilien verkaufen, tausende vom Sparbuch abheben aber nicht die Apothekenrechnung von 20 Euro per Online-Banking überweisen….

Hier geht dann nur eines: die Rechnungen kopieren und an die Bank senden mit der Bitte, doch selber die Überweisungen zu tätigen. Vielleicht beschleunigt dies dann doch den Prozess der Möglichkeit des Onlinebankings für den Angehörigen.

Dieser Beitrag wurde am 16. Mai 2016 in Vollmachten veröffentlicht.